Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundezentrum Pro Canem GmbH (Stand: 11.07.2025)
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für Verträge über die zeitweise Hundebetreuung in den Räumlichkeiten und auf den Betreuungsplätzen der Hundezentrum Pro Canem GmbH (im Folgenden: Hundebetreuung) und Kunden, die ihren Hund bei der Hundebetreuung in Pflege geben.
§ 2 Vertragsinhalt
Bei den zwischen der Hundebetreuung und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden während des vereinbarten Zeitraumes in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Hundebetreuung unterzubringen und zu betreuen.
§ 3 Konditionen
Die vereinbarende Art der Unterbringung, Details, Zeitpunkt des Betreuungsbeginns, Abholzeiten, Art der Fütterung und etwaige Zusatzleistungen werden zwischen den Parteien im Betreuungsvertrag individuell und unter Zugrundelegung dieser AGB festgelegt.
Besteht der Kunde auf eine bestimmte, individuelle Art der Unterbringung, so erfolgt diese auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 4 Vertragsschluss
(I) Vertragspartner ist die Hundebetreuung und der Eigentümer/Halter des Hundes. Hat ein Dritter für den Kunden eine Betreuung in Auftrag gegeben, so haftet er der Betreuung gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag.
(II) Nach Anfrage des Kunden prüft die Hundebetreuung zunächst die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum und teilt dem Kunden im Anschluss persönlich, telefonisch oder per Email eine vorläufige, für die Hundebetreuung unverbindliche Verfügbarkeitsbestätigung mit.
Durch eine vorläufige Verfügbarkeitsbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande. Dies ist erst bei Abschluss des schriftlichen Betreuungsvertrages und erfolgter Zahlung der Fall.
Dieser Vertrag bedarf stets der Schriftform.
(III) Es liegt im Ermessen der Hundebetreuung, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Dies kann im Zweifelsfall durch einen Probetag in der Tagesbetreuung überprüft werden, der vor dem angefragten Buchungszeitraum stattfinden muss.
Unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen ist der Betreuungsvertrag vor dem Probetag abzuschließen und umfasst neben dem eigentlichen Betreuungszeitraum auch den Probetag.
Ergibt die Vorstellung des Hundes, dass ein Aufenthalt nicht möglich ist, so bestehen für den Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund keine Ansprüche, insbesondere ist die Hundebetreuung nicht verpflichtet, den Hund für die geplante Betreuungszeit zu betreuen.
(IV) Im Einzelfall oder wenn der Hund bereits bekannt ist, kann die Hundebetreuung nach eigenem Ermessen auf den Probetermin verzichten. Der Vertrag wird dann nach Erteilung der vorläufigen Reservierungsbestätigung postalisch übersandt. Er ist erst wirksam, wenn der Hundebetreuung ein vom Kunden unterschriebenes Original zugeht.
(V) War der Hund bereits einmal in Betreuung bei der Hundebetreuung, können die Parteien auf das Schriftformerfordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.
§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(I) Die aktuellen Preise werden dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Auf Anfrage kann eine vorläufige nicht rechtsverbindliche Preisauskunft erteilt werden.
(II) Der Kunde verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis zu bezahlen.
(III) Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt. und sonstige Preisbestandteile.
Die Preise können von der Hundebetreuung geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Betreuungsdauer oder zusätzliche Leistungen wünscht und die Hundebetreuung den Änderungen zustimmt.
(IV) Der jeweilige Preis wird im Voraus und in bar, per EC-/Debit Karte, oder nach Zusendung einer Rechnung per Überweisung unterAngabe der entsprechenden Rechnungsnummer auf das Konto der Hundezentrum Pro Canem GmbH (Sparkasse Fürth – DE057625 0000 0040 4490 50) zur Anweisung gebracht. Zusätzlich entstandene Leistungen – wie eine Betreuung bei erforderlichen Tierarztbesuchen und Tierklinikaufenthalten oder Verlängerung der Betreuungszeit – sind bei Abholung in bar, oder mit EC-/Debit-Karte zu bezahlen. Bei einer regelmäßigen Betreuung (mind. 8 x monatlich) kann der Kunde eine monatliche Zahlungsweise durch Überweisung oder in bar vorzunehmen. Die monatliche Vergütung ist jeweils zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
(V) Die Hundebetreuung wird dem Kunden zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich (z.B. bei einem Rücktritt nach § 6 oder § 7) zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundebetreuung.
§ 6 Kündigung/Stornierung durch den Kunden
(I) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zu den in § 6 III aufgeführten Konditionen kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sowie die geleistete Zahlung des Kunden werden nach Maßgabe des § 6 III abgerechnet und erstattet.
(II) Eine Stornierung bzw. Kündigung ist schriftlich gegenüber der Hundebetreuung vorzunehmen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundebetreuung maßgeblich.
(III) Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts werden Stornokosten wie folgt berechnet:
a) kein Aufwands- und Schadensersatz, wenn die schriftliche Kündigung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 25% des Wertes der Betreuungskosten (auf Basis der gebuchten Leistungen), wenn die schriftliche Kündigung zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der Betreuungskosten (auf Basis der gebuchten Leistungen), wenn die schriftliche Kündigung zwischen 7 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der Betreuungskosten (auf Basis der gebuchten Leistungen), wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder der Hund zum vereinbarten Abgabetermin vom Kunden nicht in Betreuung gegeben wird.
§ 7 Kündigung/Stornierung durch die Hundebetreuung
(I) Sollte die Hundebetreuung aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie den Vertrag kündigen.
(II) Die Hundebetreuung wird den Hundehalter unverzüglich informieren.
(III) Im Falle der Kündigung/des Rücktritts der Hundebetreuung gemäß § 7 Abs. 1 schuldet der Kunde der Hundebetreuung keine Vergütung. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden an den Kunden zurückerstattet.
Erfolgt die Kündigung/der Rücktritt nach begonnener Betreuung, so werden die bereits angefallenen Betreuungsleistungen taggenau abgerechnet und nur nicht verbrauchte Vorauszahlungen an den Kunden erstattet.
(IV) Im Falle einer Kündigung der Hundebetreuung aus wichtigem Grund schuldet die Hundebetreuung dem Kunden keinerlei Ersatz oder sonstige Entschädigung gleich aus welchem Rechtsgrund.
§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
(I) Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit des Hundes im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten/Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität /sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind.
(II) Der Kunde versichert Eigentümer und Halter des Hundes zu sein.
Sollte der Hund nicht haftpflichtversichert sein, hat der Kunde dies bei Vertragsschluss ausdrücklich anzugeben. Die Hundebetreuung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann. Der Kunde kümmert sich selbst bei seinem Haftpflichtversicherer um eine entsprechende Erweiterung der Haftpflichtversicherung.
Soweit eine Haftpflichtversicherung seitens des Kunden nicht besteht oder diese – gleich aus welchem Grund – nicht eintrittspflichtig ist, haftet der Kunde persönlich gegenüber der Hundebetreuung für Schäden, die der Hund bei der Hundebetreuung oder bei Dritten verursacht. Soweit Dritte die Hundebetreuung wegen eines vom Hund verursachten Schadens oder aus sonstigem Grund in Anspruch nimmt, stellt der Kunde die Hundebetreuung von den Ansprüchen Dritter frei.
(III) Der Kunde versichert, dass der Hund über einen wirksamen aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Tollwut. Auf Wunsch der Hundebetreuung hat der Kunde einen gültigen Impfausweis des Hundes vorzulegen. Folgeschäden und Mehraufwendungen aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.
(IV) Der Kunde versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Hund gesund und frei von Ungeziefer ist. Der Kunde versichert insbesondere, dass der Hund unter keinen für Menschen oder Tiere ansteckenden Krankheiten leidet.
(V) Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Erkrankungen, auch der Verdacht einer solchen, Behinderungen, Allergien oder sonstige Gebrechen des Hundes bei Vertragsschluss mitzuteilen. Sollte eine Erkrankung, Behinderung, Allergie, sonstige Gebrechen oder der Verdacht einer solchen nach Abschluss des Vertrages entstehen, so wird der Kunde die Hundebetreuung hierüber unverzüglich informieren.
(VI) Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in die Betreuung geben und oder ein solcher Umstand während der Betreuungsdauer eintreten, übernimmt die Hundebetreuung weder für den betroffenen Hund noch für daraus resultierende Schäden die Haftung.
Verursacht der Hund durch eine nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss mitgeteilte Krankheit oder einen Parasitenbefall Schäden oder Mehraufwand, insbesondere bei Ansteckung anderer Hunde und Tiere, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten, wie Behandlungskosten, Kosten durch Isolation/Quarantäne, Desinfektion und Schadensersatz. Dies umfasst auch Ansprüche Dritter. Soweit Dritte Ansprüche hieraus gegenüber der Hundebetreuung direkt geltendmachen, stellt der Kunde die Hundebetreuung insoweit frei.
(VII) Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß § 8 (I) bis (V), ist die Hundebetreuung berechtigt, den Betreuungsvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
(VIII) Der Kunde ist verpflichtet, der Hundebetreuung seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Adresse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren.
(IX) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt oder im Falle einer durch die Hundebetreuung erfolgten außerordentlichen Kündigung unverzüglich abzuholen oder durch einen Berechtigten abholen zu lassen. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er unverzüglich einen neuen Termin mit der Hundebetreuung vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Zeitpunkt der Abholung.
Bei nicht rechtzeitiger Abholung ist die Hundebetreuung berechtigt den Hund in ein Tierheim oder in eine anderweitige geeignete Pension zu verbringen. Der Kunde verpflichtet sich die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Bei einer anderweitigen Unterbringung wegen verspäteter Abholung sind sich die Parteien einig, dass die Hundebetreuung keinerlei Pflichten aus einem nachvertraglichen Rechtsverhältnis hat.
§ 9 Rechte der Hundebetreuung bei unerwarteten Situationen
(I) Bei Verdacht auf eine Erkrankung oder Läufigkeit während der Betreuung, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und einzeln zu halten. Die Hundebetreuung behält sich ebenfalls nach eigenem Ermessen vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schäden von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwenden.
Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
(II) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundebetreuung bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes alle notwendigen Maßnahmen und Bemühungen unternimmt, insbesondere einen Tierarzt nach Wahl der Hundebetreuung oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei Abholung erstattet.
(III) Treten bei dem Hund während der Betreuung gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundebetreuung den Kunden sofort benachrichtigen.
§ 10 Allgemeine Haftungsregeln
(I) Die Hundebetreuung schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Garantien oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im gleichen Maße ausgeschlossen.
(II) Sofern die Hundebetreuung auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
(II) Soweit die Haftung der Hundebetreuung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundebetreuung.
(III) Die Haftung der Hundebetreuung für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 8 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
(IV) Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB vereinbaren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundebetreuung fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(V) Sofern die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundebetreuung verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundebetreuung ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
(VI) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf € 1.000.000 beschränkt. Auf Wunsch wird die Hundebetreuung einen Tierarzt nach Wahl des Kunden beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
(VII) Die Haftung der Hundebetreuung ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung auf € 3.000.000 begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundebetreuung oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundebetreuung oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
§ 11 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundebetreuung ausgehändigten Materialien unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundebetreuung behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundebetreuung.
§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung
Für gewerbliche Kunden vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Fürth.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

 

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